Entscheide zu Art. 106 LTF
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_60/2025Die Bewilligung einer Baubewilligung setzt voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend ist (Art. 19 und 22 LPT). Die Beurteilung der Suffizienz des Zugangs obliegt primär den kantonalen Behörden, wobei das Bundesgericht nur auf Willkür prüft.
- BGer 1C_594/2025Die Baubewilligung für einen Zaun innerhalb der Bauzone unterliegt der vereinfachten Notifikationsverfahren, wenn keine bundes- oder kantonsrechtlichen Normen betroffen sind. Zivilrechtliche Einwände (z. B. Servituten) sind für die öffentlich-rechtliche Baubewilligung irrelevant.
- BGer 1C_715/2024Das Bundesgericht bestätigt die kantonale Baubewilligung für ein Wohngebäude in der Zone R3b, da die Vorinstanz die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen korrekt geprüft hat und keine willkürlichen Feststellungen vorliegen.
- BGer 1C_212/2023Eine Mobilfunkantenne kann ausserhalb der Bauzone bewilligt werden, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 LPT erfüllt ist und keine überwiegenden Interessen (z. B. Landschaftsschutz) entgegenstehen. Ein Planungsvakuum rechtfertigt allein keinen Aufschub der Bewilligung.
- BGer 1C_314/2021Die Einzonung einer Parzelle in die Bauzone ist nur zulässig, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Richtplans und der bundesrechtlichen Anforderungen an die Erschliessung und Standortgebundenheit entspricht. Eine nachträgliche Korrektur eines als fehlerhaft bezeichneten Auszonungsentscheids ist nicht möglich, wenn der Planungsakt…
- BGer 1C_10/2022Ein Gemeinde-Rekurs gegen eine kantonale Entscheidung zur Anwendung des Zweitwohnungsgesetzes (LASec) ist unzulässig, wenn die Gemeinde ihre Legitimation nicht hinreichend begründet, insbesondere nicht auf ihre Autonomie oder eine spezifische Betroffenheit gestützt wird.
- BGer 1C_56/2018Die Abwägung von Modifikationen an einem Bauprojekt als minime Bedeutung und deren Zulassung ohne neue öffentliche Auflage ist nicht willkürlich, wenn die Änderungen keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Nachbarn haben und den planungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.