Entscheide zu Art. 105 Abs. 1 und 2 BGG
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- BGer 1C_466/2025Die Vorinstanzen durften auf einen Augenschein verzichten, wenn der Sachverhalt aufgrund der Aktenlage hinreichend abgeklärt war. Eine Gehörsverletzung durch nicht angekündigte Gutachten kann im Beschwerdeverfahren geheilt werden, wenn die Partei nachträglich Stellung nehmen kann.
- BGer 1C_488/2025Die Einordnung eines Neubaus in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE) im Perimeter eines kantonalen Ortsbildinventars (KOBI) ist mit § 238 PBG/ZH vereinbar, wenn der Baukörper sich aufgrund seiner Gestaltung und Lage hinreichend unterordnet und die Schutzziele des KOBI nicht krass verletzt.
- BGer 1C_120/2025Die Vorinstanz durfte die Beschwerdegegnerinnen trotz Veräusserung der Liegenschaft im Verfahren belassen, da kein Parteiwechsel beantragt oder zugestimmt wurde. Die Sachverhaltsfeststellung zur Parteistellung ist nicht offensichtlich falsch.
- BGer 1C_496/2023Eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage darf nur erteilt werden, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach NISV nachweisbar ist. Fehlt dieser Nachweis aufgrund unvollständiger Akten, ist der Entscheid aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung zurückzuweisen.
- BGer 1C_505/2024Die Anwendung eines kommunalen Kaskadenmodells für Mobilfunkanlagen ist willkürfrei, wenn der Standortnachweis im Einzelfall angemessen und unter Berücksichtigung funktechnischer sowie raumplanerischer Vorgaben erfolgt. Die Mobilfunkversorgung darf dabei nicht übermässig behindert werden.
- BGer 1C_403/2022Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone W2bII der Stadt Zürich ist rechtmässig, da die Anlage sich gemäss § 238 PBG/ZH befriedigend in die Umgebung einordnet und die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.
- BGer 1C_173/2022Die Anpassung eines kantonalen Erschliessungsplans zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist auch vor Ablauf des Planungshorizonts von 10–15 Jahren zulässig, wenn ein Planungsfehler vorliegt und die Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit überwiegen lässt.
- BGer 1C_602/2021Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte nach der NISV eingehalten werden und das rechtliche Gehör der Betroffenen gewahrt ist.
- BGer 1C_778/2021Die Vorinstanz hat den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, indem sie sich auf die entscheidwesentlichen Punkte beschränkte und nicht alle Parteivorbringen ausdrücklich widerlegte. Die Prüfung der guten Gesamtwirkung und des Schutzes eines Gehölzgürtels durch die kantonalen Behörden war nicht willkürlich.
- BGer 1C_597/2021Die Qualifikation von Räumen innerhalb eines Baukubus als Wintergärten im Sinne von Art. 61 Abs. 2 lit. d BauG/SG ist nicht willkürlich, wenn eine baulich-konstruktive Abgrenzung besteht. Die Vorinstanz hat ihre Kognition nicht unzulässig beschränkt.
- BGer 1C_549/2019Die Kostenauferlegung im nachträglichen Baubewilligungsverfahren folgt dem Unterliegerprinzip, sofern keine Ausnahme nach kantonalem Recht vorliegt. Materiellrechtliche Einwände zur Bewilligungsfähigkeit sind im Bewilligungsverfahren selbst zu prüfen.
- BGer 1C_230/2019Die Baubewilligung für die Umnutzung eines Verkaufsladens in ein Eventlokal in der Kernzone ist bundesrechtskonform, wenn die Lärmschutzvorschriften (LSV) eingehalten werden und das Vorhaben zonenkonform ist.
- BGer 1C_238/2019Die Beschwerde gegen eine Baubewilligung wird abgewiesen, da die Rügen des Beschwerdeführers nicht hinreichend substanziiert sind und keine Bundesrechtsverletzung aufzeigen.
- BGer 1C_514/2018Die Beschwerde gegen die Baubewilligung für eine Asylunterkunft wird abgewiesen, da die Vorinstanz den Sachverhalt nicht offensichtlich unrichtig festgestellt und keine Bundesrechtsverletzung begangen hat. Neue tatsächliche Vorbringen sind in der zweiten kantonalen Instanz unzulässig.
- BGer 1C_34/2018Bei einem unter kommunalem Substanzschutz stehenden Gebäude sind Um- und Ausbauten nur zulässig, soweit sie die charakteristische Bausubstanz nicht beeinträchtigen. Der Ersatz von Fenstern und Storen kann bewilligungspflichtig sein, wenn er das äussere Erscheinungsbild verändert.
- BGer 1C_489/2016Die Berechnung der Gebäudehöhe nach kantonalem Recht (Art. 46 BG/Luzein) ist massgebend; die Vorinstanz darf bei der Festlegung der massgeblichen Punkte und der Berechnung nicht willkürlich handeln. Die Einholung eines Fachberichts des BAK ist nur bei gesetzlicher Verpflichtung erforderlich.
- BGer 1C_603/2015Eine hinreichende Erschliessung im Sinne von Art. 19 Abs. 1 RPG liegt vor, wenn Benützer und Fahrzeuge der öffentlichen Dienste in hinreichende Nähe zum Baugrundstück gelangen können, auch wenn der letzte Zugang über eine Treppe führt.
- BGer 1C_118/2010Die Interessen an einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung überwiegen die Belange des Denkmal- und Ortsbildschutzes, sofern keine relevante Beeinträchtigung geschützter Objekte nachweisbar ist. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.