Entscheide zu Art. 1 LFo
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_222/2024Die Feststellung der Waldnatur einer Parzelle richtet sich nach den qualitativen und quantitativen Kriterien von Art. 2 LFo und kantonalen Vorschriften. Eine frühere negative Feststellung kann bei geänderter Sachlage (z. B. natürliche Entwicklung des Baumbestands) überholt sein.
- BGer 1C_443/2020Die Modifikation des Zonenplans und der Rodungsbewilligung für den Dammaufbau am Lac de Plans-Mayens ist rechtmässig, da die Interessenabwägung nach Art. 5 Abs. 2 LFo und Art. 3 OAT korrekt durchgeführt wurde und die Standortgebundenheit sowie der öffentliche Nutzen (Wasserversorgung) die Rodung rechtfertigen.
- BGer 1C_197/2016Ein Defrichment kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn das private Interesse an der Realisierung eines Wohnprojekts in einer rechtmässig ausgewiesen Bauzone das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Waldes überwiegt und die gesetzlichen Voraussetzungen (Standortgebundenheit, raumplanerische Konformität, keine ernsthaften…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.