Entscheide zu AltlV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2022.00581Erhebt eine Partei Rekurs und ergeht danach eine ihr nachteilige Widererwägung der Vorinstanz, missachtet diese den Devolutiveffekt; die Widererwägungsverfügung ist nichtig. Sie kann aber als Antrag an die Rekursinstanz auf Abänderung des angefochtenen Dispositivs verstanden werden. Die Mitbeteiligte 1 als Verhaltensstörerin haftet…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0066/2022Die altlastenrechtliche Kostentragungspflicht des Verhaltensverursachers geht nur dann auf seine Erben über, wenn die Sanierungspflicht zum Zeitpunkt des Erbgangs für die Erben vorhersehbar war; der Anteil einer nicht mehr existierenden Verhaltensverursacherin ist vom Kanton Zürich zu tragen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.