Décisions relatives à AltlV
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- VGer ZH VB.2022.00581Erhebt eine Partei Rekurs und ergeht danach eine ihr nachteilige Widererwägung der Vorinstanz, missachtet diese den Devolutiveffekt; die Widererwägungsverfügung ist nichtig. Sie kann aber als Antrag an die Rekursinstanz auf Abänderung des angefochtenen Dispositivs verstanden werden. Die Mitbeteiligte 1 als Verhaltensstörerin haftet…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0066/2022Die altlastenrechtliche Kostentragungspflicht des Verhaltensverursachers geht nur dann auf seine Erben über, wenn die Sanierungspflicht zum Zeitpunkt des Erbgangs für die Erben vorhersehbar war; der Anteil einer nicht mehr existierenden Verhaltensverursacherin ist vom Kanton Zürich zu tragen.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.