Entscheide zu § 83 ff. PBG
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- VGer ZH VB.2020.00722Das Baurekursgericht hat bei der Überprüfung eines Sondernutzungsplans (Gestaltungsplan) die Gemeindeautonomie zu beachten und darf nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle jenes der Gemeinde setzen; ein Gestaltungsplan, der Flachdächer in einer Kernzone zulässt, entleert die Grundnutzungsordnung nicht ihres Sinngehalts, wenn eine…
- VGer ZH VB.2021.00038Bei einem privaten Gestaltungsplan, der von der Grundnutzungsordnung abweicht, ist das ISOS zwingend zu beachten und eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen; der Umstand, dass der Rahmennutzungsplan ISOS und Richtplanung unzureichend berücksichtigt, rechtfertigt es nicht, denselben Fehler im Gestaltungsplan zu wiederholen. Ein…
- VGer ZH VB.2021.00089Bei der Auslegung und Anwendung von Gestaltungsplanvorschriften steht der Gemeinde ein geschützter Ermessensspielraum zu; solange die Behörde innerhalb dieses Spielraums handelt, ist ihre Beurteilung nicht zu beanstanden. Ein Vorhaben in einer Wohnzone, das nicht direkt an die Landwirtschaftszonengrenze stösst, bedarf keiner separaten…
- VGer ZH VB.2021.00382Eine Abstimmungszeitung muss kein vollständiges Bild jedes Projektdetails vermitteln, das möglicherweise künftig realisiert werden könnte; das Fehlen eines Hinweises auf eine mögliche künftige Schulraumnutzung (für die ein separater Gemeinderats- und Volksratsbeschluss nötig wäre) begründet keine wesentliche Unregelmässigkeit, die das…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.