Décisions relatives à § 83 ss PBG
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- VGer ZH VB.2020.00722Das Baurekursgericht hat bei der Überprüfung eines Sondernutzungsplans (Gestaltungsplan) die Gemeindeautonomie zu beachten und darf nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle jenes der Gemeinde setzen; ein Gestaltungsplan, der Flachdächer in einer Kernzone zulässt, entleert die Grundnutzungsordnung nicht ihres Sinngehalts, wenn eine…
- VGer ZH VB.2021.00038Bei einem privaten Gestaltungsplan, der von der Grundnutzungsordnung abweicht, ist das ISOS zwingend zu beachten und eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen; der Umstand, dass der Rahmennutzungsplan ISOS und Richtplanung unzureichend berücksichtigt, rechtfertigt es nicht, denselben Fehler im Gestaltungsplan zu wiederholen. Ein…
- VGer ZH VB.2021.00089Bei der Auslegung und Anwendung von Gestaltungsplanvorschriften steht der Gemeinde ein geschützter Ermessensspielraum zu; solange die Behörde innerhalb dieses Spielraums handelt, ist ihre Beurteilung nicht zu beanstanden. Ein Vorhaben in einer Wohnzone, das nicht direkt an die Landwirtschaftszonengrenze stösst, bedarf keiner separaten…
- VGer ZH VB.2021.00382Eine Abstimmungszeitung muss kein vollständiges Bild jedes Projektdetails vermitteln, das möglicherweise künftig realisiert werden könnte; das Fehlen eines Hinweises auf eine mögliche künftige Schulraumnutzung (für die ein separater Gemeinderats- und Volksratsbeschluss nötig wäre) begründet keine wesentliche Unregelmässigkeit, die das…
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.