Bestimmung · 3 Entscheide

§ 72 Abs. I PBG

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 72 Abs. I PBG

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  1. VGer ZH VB.2019.0005527.02.2020 · AbgewiesenAls Ausgleich für die Privilegierungen einer Arealüberbauung werden besondere Gestaltungsanforderungen gestellt; die Baubehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie einem für das Ortsbild und die landschaftliche Umgebung völlig untypischen, voluminösen und dichten Projekt die besonders gute Gestaltung attestiert.
  2. VGer ZH VB.2017.0030818.01.2018 · Teilweise gutgeheissenArealüberbauungen können von der Regelbauweise abweichen, müssen aber besonders hohe Anforderungen an Gestaltung und Einordnung erfüllen; eine Baute, die weder zur Umgebung noch zu den übrigen Gebäuden der Arealüberbauung passt, ist nicht bewilligungsfähig.
  3. VGer ZH VB.2016.0021715.09.2016 · RückweisungBei einer Arealüberbauung steht es der Bauherrschaft frei, bereits überbaute Grundstücke in den Arealperimeter einzubeziehen; der Mindestumfang des Perimeters wird einzig durch §69 Satz 2 PBG und die kommunale BZO bestimmt, während die Einordnungsfrage getrennt zu beurteilen ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.