Entscheide zu § 72 Abs. I PBG
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- VGer ZH VB.2019.00055Als Ausgleich für die Privilegierungen einer Arealüberbauung werden besondere Gestaltungsanforderungen gestellt; die Baubehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie einem für das Ortsbild und die landschaftliche Umgebung völlig untypischen, voluminösen und dichten Projekt die besonders gute Gestaltung attestiert.
- VGer ZH VB.2017.00308Arealüberbauungen können von der Regelbauweise abweichen, müssen aber besonders hohe Anforderungen an Gestaltung und Einordnung erfüllen; eine Baute, die weder zur Umgebung noch zu den übrigen Gebäuden der Arealüberbauung passt, ist nicht bewilligungsfähig.
- VGer ZH VB.2016.00217Bei einer Arealüberbauung steht es der Bauherrschaft frei, bereits überbaute Grundstücke in den Arealperimeter einzubeziehen; der Mindestumfang des Perimeters wird einzig durch §69 Satz 2 PBG und die kommunale BZO bestimmt, während die Einordnungsfrage getrennt zu beurteilen ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.