Décisions relatives à § 72 al. I PBG
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- VGer ZH VB.2019.00055Als Ausgleich für die Privilegierungen einer Arealüberbauung werden besondere Gestaltungsanforderungen gestellt; die Baubehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie einem für das Ortsbild und die landschaftliche Umgebung völlig untypischen, voluminösen und dichten Projekt die besonders gute Gestaltung attestiert.
- VGer ZH VB.2017.00308Arealüberbauungen können von der Regelbauweise abweichen, müssen aber besonders hohe Anforderungen an Gestaltung und Einordnung erfüllen; eine Baute, die weder zur Umgebung noch zu den übrigen Gebäuden der Arealüberbauung passt, ist nicht bewilligungsfähig.
- VGer ZH VB.2016.00217Bei einer Arealüberbauung steht es der Bauherrschaft frei, bereits überbaute Grundstücke in den Arealperimeter einzubeziehen; der Mindestumfang des Perimeters wird einzig durch §69 Satz 2 PBG und die kommunale BZO bestimmt, während die Einordnungsfrage getrennt zu beurteilen ist.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.