Bestimmung · 6 Entscheide

§ 62 VRG

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
17 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 62 VRG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZG V 2024 7808.06.2026 · GutgeheissenDie Frist zur Verlängerung der Geltungsdauer einer Baubewilligung nach § 46a Abs. 1 PBG (Zug) ist eine Verwirkungsfrist; ein Verlängerungsgesuch muss vor Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer eingereicht werden. Nachbarn sind bei verspäteter Verlängerung beschwerdelegitimiert, wenn die Baubewilligung damit untergegangen ist.
  2. VGer ZG V 2024 2222.08.2025 · AbgewiesenDas Einordnungsgebot (Art. 10 BO Oberägeri) verpflichtet die Bauherrschaft nicht zur Übernahme der traditionellen Architektur oder der herkömmlichen Quartiergestaltung; massgebend ist, ob der kommunale Einordnungsentscheid nachvollziehbar und auf einer vertretbaren Würdigung der Sachumstände beruht. Eine Ausnützungsübertragung gemäss §…
  3. VGer ZG V 2021 9112.12.2022 · AbgewiesenDer Bau eines Zauns auf öffentlichem Strassengrund (ausserhalb des Baubewilligungsgrundstücks) ist baubewilligungsfrei und begründet keine Rechtsverweigerung gegenüber Nachbarn, die im Bauanzeigefahren keine Parteistellung innehaben. Eine verspätet eingereichte Verwaltungsbeschwerde kann auch durch vorangegangene Korrespondenz mit der…
  4. VGer ZG V 2021 9212.12.2022 · AbgewiesenEine Drittperson, die im baupolizeilichen Anzeigeverfahren keine Parteistellung hat, muss einen Wiedererwägungsentscheid der Gemeinde innert der gesetzlichen Beschwerdefrist anfechten; die Frist beginnt mit der tatsächlichen Kenntnisnahme aus den Akten, auch ohne förmliche Eröffnung. Das Nichteintreten des Regierungsrats auf eine…
  5. VGer TG VG.2021.9327.10.2021 · AbgewiesenEine Aufzonung durch die öffentliche Hand stellt keine Subvention im Sinne von Art. 8 Abs. 2 lit. b IVöB dar, da dabei keine Vermögenstransaktion stattfindet und der Planungsvorteil das Risiko des privaten Bauträgers nicht beseitigt; das Submissionsrecht ist auf die Planung und Erstellung des Fussballstadions deshalb nicht anwendbar.…
  6. VGer ZG V 2019 11601.07.2020 · AbgewiesenEine auf einer Stützmauer erstellte Sichtschutzwand und ein Metallzaun sind als Einfriedungen zu qualifizieren und müssen gemäss § 33 Abs. 1 BO Walchwil mit der Stützmauer zusammen die zulässige Maximalhöhe einhalten. Die Messung der Höhe erfolgt vom gewachsenen Terrain aus, und Grenzabstände sind horizontal zu messen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.