Entscheide zu § 313 Abs. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2025.00050Eine Rechtsverzögerung liegt nicht vor, wenn die Baubehörde den Bewilligungsentscheid innerhalb der gesetzlichen Fristen gefällt hat; hat die Bauherrschaft die Verzögerung durch eigene Weigerung zur Einreichung von Planunterlagen mitverursacht, kann sie sich nicht auf Fristversäumnis berufen.
- VGer ZH VB.2022.00347Die Baubehörde hat vor Anordnung von Wiederherstellungsmassnahmen von Amtes wegen zu prüfen, ob die ausgeführten Arbeiten nachträglich bewilligbar sind; ein förmliches Baugesuch ist dazu nicht notwendig. Nachträglicher Miteinbezug eines Zustandsstörers in ein bereits rechtskräftig beurteiltes Bewilligungsverfahren ist…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.