Decisioni su § 313 cpv. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2025.00050Eine Rechtsverzögerung liegt nicht vor, wenn die Baubehörde den Bewilligungsentscheid innerhalb der gesetzlichen Fristen gefällt hat; hat die Bauherrschaft die Verzögerung durch eigene Weigerung zur Einreichung von Planunterlagen mitverursacht, kann sie sich nicht auf Fristversäumnis berufen.
- VGer ZH VB.2022.00347Die Baubehörde hat vor Anordnung von Wiederherstellungsmassnahmen von Amtes wegen zu prüfen, ob die ausgeführten Arbeiten nachträglich bewilligbar sind; ein förmliches Baugesuch ist dazu nicht notwendig. Nachträglicher Miteinbezug eines Zustandsstörers in ein bereits rechtskräftig beurteiltes Bewilligungsverfahren ist…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.