Décisions relatives à § 313 al. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2025.00050Eine Rechtsverzögerung liegt nicht vor, wenn die Baubehörde den Bewilligungsentscheid innerhalb der gesetzlichen Fristen gefällt hat; hat die Bauherrschaft die Verzögerung durch eigene Weigerung zur Einreichung von Planunterlagen mitverursacht, kann sie sich nicht auf Fristversäumnis berufen.
- VGer ZH VB.2022.00347Die Baubehörde hat vor Anordnung von Wiederherstellungsmassnahmen von Amtes wegen zu prüfen, ob die ausgeführten Arbeiten nachträglich bewilligbar sind; ein förmliches Baugesuch ist dazu nicht notwendig. Nachträglicher Miteinbezug eines Zustandsstörers in ein bereits rechtskräftig beurteiltes Bewilligungsverfahren ist…
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.