Decisioni su § 309 cpv. 1 PBG
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- VGer ZH VB.2020.00221Ein Ladengeschäft, das über den zuletzt baurechtlich genehmigten Zustand erheblich abweicht (Sortimenterweiterung auf Alkohol, neue Öffnungszeiten), hat ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren zu durchlaufen; der Verzicht der Baubehörde auf ein solches Verfahren ist rechtswidrig.
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--0122-und-0123-2019-vom-18--september-2019Die Baubehörde ist berechtigt, die Betreiber eines Campingplatzes mit baulichen Veränderungen innerhalb und ausserhalb des genehmigten Gestaltungsplanperimeters zur nachträglichen Einreichung eines Baugesuchs aufzufordern und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme anzudrohen.
- VGer ZH VB.2018.00209Eine wesentliche Projektänderung, welche die ursprünglich bewilligte Anlage in Grösse und Standort erheblich überschreitet, darf nicht im Anzeigeverfahren bewilligt werden; sie erfordert ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit neuer Rechtsmittelfrist.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.