Bestimmung · 3 Entscheide

§ 309 Abs. 1 lit. b PBG

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Entscheide zu § 309 Abs. 1 lit. b PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0033919.06.2025 · AbgewiesenDie Beweislast für den dreissigjährigen Bestand einer baurechtswidrigen Nutzung liegt bei der Grundeigentümerin; eine Unterbrechung der Nutzung durch gewerbliche Fremdvermietung lässt eine allfällige frühere Bestandesgarantie untergehen.
  2. BRG ZH BRGE IV Nr. 0025/202506.03.2025 · AbgewiesenDie Vermietung von drei Zimmern eines Einfamilienhauses über die Plattform Airbnb stellt in der Wohnzone keine baurechtlich beachtliche Nutzungsänderung dar, wenn die damit verbundenen Immissionen mit jenen einer regulären Wohnnutzung vergleichbar sind und keine andere baurechtliche Nutzungskategorie berührt wird.
  3. VGer ZH VB.2017.0006813.07.2017 · AbgewiesenWer die Zuweisung von Parkplätzen an ein Drittgrundstück im Baugesuch selbst beantragt hat, kann die entsprechende Bewilligung nicht anfechten; nach Treu und Glauben fehlt ihm das schutzwürdige Interesse.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.