Entscheide zu § 309 Abs. 1 lit. b PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2024.00339Die Beweislast für den dreissigjährigen Bestand einer baurechtswidrigen Nutzung liegt bei der Grundeigentümerin; eine Unterbrechung der Nutzung durch gewerbliche Fremdvermietung lässt eine allfällige frühere Bestandesgarantie untergehen.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0025/2025Die Vermietung von drei Zimmern eines Einfamilienhauses über die Plattform Airbnb stellt in der Wohnzone keine baurechtlich beachtliche Nutzungsänderung dar, wenn die damit verbundenen Immissionen mit jenen einer regulären Wohnnutzung vergleichbar sind und keine andere baurechtliche Nutzungskategorie berührt wird.
- VGer ZH VB.2017.00068Wer die Zuweisung von Parkplätzen an ein Drittgrundstück im Baugesuch selbst beantragt hat, kann die entsprechende Bewilligung nicht anfechten; nach Treu und Glauben fehlt ihm das schutzwürdige Interesse.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.