Décisions relatives à § 309 al. 1 let. b PBG
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- VGer ZH VB.2024.00339Die Beweislast für den dreissigjährigen Bestand einer baurechtswidrigen Nutzung liegt bei der Grundeigentümerin; eine Unterbrechung der Nutzung durch gewerbliche Fremdvermietung lässt eine allfällige frühere Bestandesgarantie untergehen.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0025/2025Die Vermietung von drei Zimmern eines Einfamilienhauses über die Plattform Airbnb stellt in der Wohnzone keine baurechtlich beachtliche Nutzungsänderung dar, wenn die damit verbundenen Immissionen mit jenen einer regulären Wohnnutzung vergleichbar sind und keine andere baurechtliche Nutzungskategorie berührt wird.
- VGer ZH VB.2017.00068Wer die Zuweisung von Parkplätzen an ein Drittgrundstück im Baugesuch selbst beantragt hat, kann die entsprechende Bewilligung nicht anfechten; nach Treu und Glauben fehlt ihm das schutzwürdige Interesse.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.