Decisioni su § 309 cpv. 1 lett. b PBG
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- VGer ZH VB.2024.00339Die Beweislast für den dreissigjährigen Bestand einer baurechtswidrigen Nutzung liegt bei der Grundeigentümerin; eine Unterbrechung der Nutzung durch gewerbliche Fremdvermietung lässt eine allfällige frühere Bestandesgarantie untergehen.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0025/2025Die Vermietung von drei Zimmern eines Einfamilienhauses über die Plattform Airbnb stellt in der Wohnzone keine baurechtlich beachtliche Nutzungsänderung dar, wenn die damit verbundenen Immissionen mit jenen einer regulären Wohnnutzung vergleichbar sind und keine andere baurechtliche Nutzungskategorie berührt wird.
- VGer ZH VB.2017.00068Wer die Zuweisung von Parkplätzen an ein Drittgrundstück im Baugesuch selbst beantragt hat, kann die entsprechende Bewilligung nicht anfechten; nach Treu und Glauben fehlt ihm das schutzwürdige Interesse.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.