Bestimmung · 7 Entscheide

§ 236 Abs. 1 PBG

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Entscheide zu § 236 Abs. 1 PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0049411.12.2025 · AbgewiesenDie Regelung von Nebenpunkten untergeordneter Natur kann in einem Baubewilligungsverfahren auflageweise in ein späteres Verfahren verwiesen werden; die gute Einordnung eines Neubaus in einer Kernzone liegt im Ermessen der zuständigen Baubewilligungsbehörden.
  2. VGer ZH VB.2024.0003708.05.2025 · RückweisungAbgrabungsdefizite, die mittels Nebenbestimmung (Verzicht auf rund 20 m Abgrabungen) behebbar sind, lassen sich nebenbestimmungsweise heilen; bei einer Projektänderungsbewilligung ist die Gesamtschau nur hinsichtlich der geänderten Baumassnahmen zu prüfen.
  3. VGer ZH VB.2018.0049101.10.2020 · AbgewiesenBei einer Erschliessung über mehrere Zugänge muss nicht jede Zufahrt normaliengerecht als Notzufahrt ausgestaltet sein, solange eine normaliengerechte Notzufahrt besteht; privatrechtliche Hindernisse wie Dienstbarkeiten sind im Baubewilligungsverfahren nur zu berücksichtigen, wenn sie baupolizeilich relevant sind.
  4. VGer ZH VB.2018.0055428.02.2019 · AbgewiesenQuartiererhaltungszonen sind keine Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG; ihr Zweck der Siedlungsqualitätserhaltung schliesst weder hohe architektonische Ansprüche noch Verdichtungseffekte aus.
  5. VGer ZH VB.2018.0014915.11.2018 · AbgewiesenBei einer Baulücke in der Kernzone können im Einzelfall geringere Anforderungen an die Erschliessungsbreite gestellt werden; die Regelung von Nebenpunkten wie Fassadenmaterialien darf auf ein späteres Verfahren verwiesen werden.
  6. VGer ZH VB.2018.0024030.08.2018 · AbgewiesenRäume sind für die Ausnützungsziffer nur anrechenbar, wenn sie ohne wesentliche bauliche Veränderungen zu Wohn- oder Arbeitszwecken verwendbar sind; Liftschächte sind mangels anderweitiger Verwendbarkeit nicht anrechenbar.
  7. VGer ZH VB.2017.0023205.10.2017 · AbgewiesenDie genügende Zugänglichkeit eines Baugrundstücks setzt voraus, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Zufahrt und Notzufahrt klar aus dem Baugesuch hervorgehen; unklare Erschliessungsverhältnisse schliessen eine Baubewilligung aus.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.