Disposizione · 7 decisioni

§ 236 cpv. 1 PBG

7 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
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Decisioni su § 236 cpv. 1 PBG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2024.0049411.12.2025 · RespintoDie Regelung von Nebenpunkten untergeordneter Natur kann in einem Baubewilligungsverfahren auflageweise in ein späteres Verfahren verwiesen werden; die gute Einordnung eines Neubaus in einer Kernzone liegt im Ermessen der zuständigen Baubewilligungsbehörden.
  2. VGer ZH VB.2024.0003708.05.2025 · RinvioAbgrabungsdefizite, die mittels Nebenbestimmung (Verzicht auf rund 20 m Abgrabungen) behebbar sind, lassen sich nebenbestimmungsweise heilen; bei einer Projektänderungsbewilligung ist die Gesamtschau nur hinsichtlich der geänderten Baumassnahmen zu prüfen.
  3. VGer ZH VB.2018.0049101.10.2020 · RespintoBei einer Erschliessung über mehrere Zugänge muss nicht jede Zufahrt normaliengerecht als Notzufahrt ausgestaltet sein, solange eine normaliengerechte Notzufahrt besteht; privatrechtliche Hindernisse wie Dienstbarkeiten sind im Baubewilligungsverfahren nur zu berücksichtigen, wenn sie baupolizeilich relevant sind.
  4. VGer ZH VB.2018.0055428.02.2019 · RespintoQuartiererhaltungszonen sind keine Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG; ihr Zweck der Siedlungsqualitätserhaltung schliesst weder hohe architektonische Ansprüche noch Verdichtungseffekte aus.
  5. VGer ZH VB.2018.0014915.11.2018 · RespintoBei einer Baulücke in der Kernzone können im Einzelfall geringere Anforderungen an die Erschliessungsbreite gestellt werden; die Regelung von Nebenpunkten wie Fassadenmaterialien darf auf ein späteres Verfahren verwiesen werden.
  6. VGer ZH VB.2018.0024030.08.2018 · RespintoRäume sind für die Ausnützungsziffer nur anrechenbar, wenn sie ohne wesentliche bauliche Veränderungen zu Wohn- oder Arbeitszwecken verwendbar sind; Liftschächte sind mangels anderweitiger Verwendbarkeit nicht anrechenbar.
  7. VGer ZH VB.2017.0023205.10.2017 · RespintoDie genügende Zugänglichkeit eines Baugrundstücks setzt voraus, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Zufahrt und Notzufahrt klar aus dem Baugesuch hervorgehen; unklare Erschliessungsverhältnisse schliessen eine Baubewilligung aus.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.