Disposition · 7 décisions

§ 236 al. 1 PBG

7 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
7
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27 %

Décisions relatives à § 236 al. 1 PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0049411.12.2025 · RejetéDie Regelung von Nebenpunkten untergeordneter Natur kann in einem Baubewilligungsverfahren auflageweise in ein späteres Verfahren verwiesen werden; die gute Einordnung eines Neubaus in einer Kernzone liegt im Ermessen der zuständigen Baubewilligungsbehörden.
  2. VGer ZH VB.2024.0003708.05.2025 · RenvoiAbgrabungsdefizite, die mittels Nebenbestimmung (Verzicht auf rund 20 m Abgrabungen) behebbar sind, lassen sich nebenbestimmungsweise heilen; bei einer Projektänderungsbewilligung ist die Gesamtschau nur hinsichtlich der geänderten Baumassnahmen zu prüfen.
  3. VGer ZH VB.2018.0049101.10.2020 · RejetéBei einer Erschliessung über mehrere Zugänge muss nicht jede Zufahrt normaliengerecht als Notzufahrt ausgestaltet sein, solange eine normaliengerechte Notzufahrt besteht; privatrechtliche Hindernisse wie Dienstbarkeiten sind im Baubewilligungsverfahren nur zu berücksichtigen, wenn sie baupolizeilich relevant sind.
  4. VGer ZH VB.2018.0055428.02.2019 · RejetéQuartiererhaltungszonen sind keine Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG; ihr Zweck der Siedlungsqualitätserhaltung schliesst weder hohe architektonische Ansprüche noch Verdichtungseffekte aus.
  5. VGer ZH VB.2018.0014915.11.2018 · RejetéBei einer Baulücke in der Kernzone können im Einzelfall geringere Anforderungen an die Erschliessungsbreite gestellt werden; die Regelung von Nebenpunkten wie Fassadenmaterialien darf auf ein späteres Verfahren verwiesen werden.
  6. VGer ZH VB.2018.0024030.08.2018 · RejetéRäume sind für die Ausnützungsziffer nur anrechenbar, wenn sie ohne wesentliche bauliche Veränderungen zu Wohn- oder Arbeitszwecken verwendbar sind; Liftschächte sind mangels anderweitiger Verwendbarkeit nicht anrechenbar.
  7. VGer ZH VB.2017.0023205.10.2017 · RejetéDie genügende Zugänglichkeit eines Baugrundstücks setzt voraus, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Zufahrt und Notzufahrt klar aus dem Baugesuch hervorgehen; unklare Erschliessungsverhältnisse schliessen eine Baubewilligung aus.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.