Entscheide zu § 233 Abs. 1 PBG
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- BRG ZH BRGE II Nr. 0172/2023Revisionszeitliche Bestimmungen einer kommunalen BZO zu Terrainveränderungen (Art. 40) und Grenzabständen (Art. 22) entfalten dann keine negative Vorwirkung nach § 234 PBG, wenn ihnen kein entscheidwesentlicher planerischer Gehalt im Sinne einer Beschränkung der Nutzungsdichte zukommt und wenn selbst bei Annahme eines gewissen…
- BRG ZH BRGE II Nr. 0238/2022Bei der Erweiterung eines Lagerplatzes unter Nutzung einer bestehenden Zufahrt gilt § 233 Abs. 2 PBG (Erschliessung/Baureife) als lex specialis gegenüber § 357 PBG (Besitzstandsgarantie); eine Überprüfung der bestehenden Zufahrt ist aber nur erforderlich, wenn die Erweiterung eine wesentliche Abweichung hinsichtlich der…
- VGer ZH VB.2018.00491Bei einer Erschliessung über mehrere Zugänge muss nicht jede Zufahrt normaliengerecht als Notzufahrt ausgestaltet sein, solange eine normaliengerechte Notzufahrt besteht; privatrechtliche Hindernisse wie Dienstbarkeiten sind im Baubewilligungsverfahren nur zu berücksichtigen, wenn sie baupolizeilich relevant sind.
- VGer ZH VB.2018.00554Quartiererhaltungszonen sind keine Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG; ihr Zweck der Siedlungsqualitätserhaltung schliesst weder hohe architektonische Ansprüche noch Verdichtungseffekte aus.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.