Décisions relatives à § 233 al. 1 PBG
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- BRG ZH BRGE II Nr. 0172/2023Revisionszeitliche Bestimmungen einer kommunalen BZO zu Terrainveränderungen (Art. 40) und Grenzabständen (Art. 22) entfalten dann keine negative Vorwirkung nach § 234 PBG, wenn ihnen kein entscheidwesentlicher planerischer Gehalt im Sinne einer Beschränkung der Nutzungsdichte zukommt und wenn selbst bei Annahme eines gewissen…
- BRG ZH BRGE II Nr. 0238/2022Bei der Erweiterung eines Lagerplatzes unter Nutzung einer bestehenden Zufahrt gilt § 233 Abs. 2 PBG (Erschliessung/Baureife) als lex specialis gegenüber § 357 PBG (Besitzstandsgarantie); eine Überprüfung der bestehenden Zufahrt ist aber nur erforderlich, wenn die Erweiterung eine wesentliche Abweichung hinsichtlich der…
- VGer ZH VB.2018.00491Bei einer Erschliessung über mehrere Zugänge muss nicht jede Zufahrt normaliengerecht als Notzufahrt ausgestaltet sein, solange eine normaliengerechte Notzufahrt besteht; privatrechtliche Hindernisse wie Dienstbarkeiten sind im Baubewilligungsverfahren nur zu berücksichtigen, wenn sie baupolizeilich relevant sind.
- VGer ZH VB.2018.00554Quartiererhaltungszonen sind keine Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG; ihr Zweck der Siedlungsqualitätserhaltung schliesst weder hohe architektonische Ansprüche noch Verdichtungseffekte aus.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.