Decisioni su § 233 cpv. 1 PBG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0172/2023Revisionszeitliche Bestimmungen einer kommunalen BZO zu Terrainveränderungen (Art. 40) und Grenzabständen (Art. 22) entfalten dann keine negative Vorwirkung nach § 234 PBG, wenn ihnen kein entscheidwesentlicher planerischer Gehalt im Sinne einer Beschränkung der Nutzungsdichte zukommt und wenn selbst bei Annahme eines gewissen…
- BRG ZH BRGE II Nr. 0238/2022Bei der Erweiterung eines Lagerplatzes unter Nutzung einer bestehenden Zufahrt gilt § 233 Abs. 2 PBG (Erschliessung/Baureife) als lex specialis gegenüber § 357 PBG (Besitzstandsgarantie); eine Überprüfung der bestehenden Zufahrt ist aber nur erforderlich, wenn die Erweiterung eine wesentliche Abweichung hinsichtlich der…
- VGer ZH VB.2018.00491Bei einer Erschliessung über mehrere Zugänge muss nicht jede Zufahrt normaliengerecht als Notzufahrt ausgestaltet sein, solange eine normaliengerechte Notzufahrt besteht; privatrechtliche Hindernisse wie Dienstbarkeiten sind im Baubewilligungsverfahren nur zu berücksichtigen, wenn sie baupolizeilich relevant sind.
- VGer ZH VB.2018.00554Quartiererhaltungszonen sind keine Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG; ihr Zweck der Siedlungsqualitätserhaltung schliesst weder hohe architektonische Ansprüche noch Verdichtungseffekte aus.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.