Bestimmung · 1 Entscheid

§ 21a Abs. 2 VRG

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Entscheide zu § 21a Abs. 2 VRG

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  1. VGer ZH VB.2026.0036520.08.2026 · AbgewiesenVerfahrensfehler in der Gemeindeversammlung können nur gerügt werden, wenn sie bereits anlässlich der Versammlung beanstandet wurden; wer dies unterlässt, verwirkt das Beschwerderecht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.