Entscheide zu § 2 Abs. 1 ABV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0173/2020Schwimmbecken (Schwimmbäder) sind keine Gebäude im Sinne von §§ 269 f. PBG und unterliegen daher keiner gesetzlichen Grenzabstandspflicht; das Fehlen einer solchen Abstandspflicht ist ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers und keine ausfüllungsbedürftige Gesetzeslücke.
- VGer ZH VB.2019.00851Eine von einer Attikawohnung begehbare Dachterrasse bildet aufgrund ihres räumlichen, baulichen und funktionellen Zusammenhangs mit dem Gebäude einen Gebäudebestandteil, der als balkonähnlicher Vorsprung den Grenzabstandsvorschriften gemäss § 260 Abs. 3 PBG unterliegt; § 357 PBG (erweiterte Besitzstandsgarantie) ist weder direkt noch…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0106/2017Ein Wiederherstellungsbefehl für eine ohne Baubewilligung erstellte Sitzplatzüberdachung mit wasserfestem Stoff ist rechtmässig, wenn die Überdachung als baubewilligungspflichtiges Gebäude im Sinne von § 2 Abs. 1 ABV zu qualifizieren ist und die Eigentümer keine taugliche Vertrauensgrundlage für die Annahme der Bewilligungsfreiheit…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.