Décisions relatives à § 2 al. 1 ABV
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- BRG ZH BRGE II Nr. 0173/2020Schwimmbecken (Schwimmbäder) sind keine Gebäude im Sinne von §§ 269 f. PBG und unterliegen daher keiner gesetzlichen Grenzabstandspflicht; das Fehlen einer solchen Abstandspflicht ist ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers und keine ausfüllungsbedürftige Gesetzeslücke.
- VGer ZH VB.2019.00851Eine von einer Attikawohnung begehbare Dachterrasse bildet aufgrund ihres räumlichen, baulichen und funktionellen Zusammenhangs mit dem Gebäude einen Gebäudebestandteil, der als balkonähnlicher Vorsprung den Grenzabstandsvorschriften gemäss § 260 Abs. 3 PBG unterliegt; § 357 PBG (erweiterte Besitzstandsgarantie) ist weder direkt noch…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0106/2017Ein Wiederherstellungsbefehl für eine ohne Baubewilligung erstellte Sitzplatzüberdachung mit wasserfestem Stoff ist rechtmässig, wenn die Überdachung als baubewilligungspflichtiges Gebäude im Sinne von § 2 Abs. 1 ABV zu qualifizieren ist und die Eigentümer keine taugliche Vertrauensgrundlage für die Annahme der Bewilligungsfreiheit…
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.