Decisioni su § 2 cpv. 1 ABV
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0173/2020Schwimmbecken (Schwimmbäder) sind keine Gebäude im Sinne von §§ 269 f. PBG und unterliegen daher keiner gesetzlichen Grenzabstandspflicht; das Fehlen einer solchen Abstandspflicht ist ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers und keine ausfüllungsbedürftige Gesetzeslücke.
- VGer ZH VB.2019.00851Eine von einer Attikawohnung begehbare Dachterrasse bildet aufgrund ihres räumlichen, baulichen und funktionellen Zusammenhangs mit dem Gebäude einen Gebäudebestandteil, der als balkonähnlicher Vorsprung den Grenzabstandsvorschriften gemäss § 260 Abs. 3 PBG unterliegt; § 357 PBG (erweiterte Besitzstandsgarantie) ist weder direkt noch…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0106/2017Ein Wiederherstellungsbefehl für eine ohne Baubewilligung erstellte Sitzplatzüberdachung mit wasserfestem Stoff ist rechtmässig, wenn die Überdachung als baubewilligungspflichtiges Gebäude im Sinne von § 2 Abs. 1 ABV zu qualifizieren ist und die Eigentümer keine taugliche Vertrauensgrundlage für die Annahme der Bewilligungsfreiheit…
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.