Bestimmung · 2 Entscheide

§ 16 VRG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 16 VRG

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  1. VGer ZH VB.2016.0046605.04.2017 · AbgewiesenEin Waffenerwerbsschein ist zu verweigern, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Drittgefährdung besteht; körperliche Übergriffe auf Dritte, eingeleitete Strafuntersuchungen wegen Waffengesetzverstössen und Hinweise auf staatsfeindliche Gesinnung begründen mehr als einen vagen Verdacht auf Gefährdung.
  2. VGer ZH VB.2016.0053813.10.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Eingrenzung eines Ausländers auf das Gebiet einer einzelnen Gemeinde ist unverhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Massnahme gering ist und keine besondere Renitenz oder strafbares Verhalten vorliegt; soziale Kontakte ausserhalb des Rayons sind zu beachten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.