Decisioni su § 16 VRG
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- VGer ZH VB.2016.00466Ein Waffenerwerbsschein ist zu verweigern, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Drittgefährdung besteht; körperliche Übergriffe auf Dritte, eingeleitete Strafuntersuchungen wegen Waffengesetzverstössen und Hinweise auf staatsfeindliche Gesinnung begründen mehr als einen vagen Verdacht auf Gefährdung.
- VGer ZH VB.2016.00538Die Eingrenzung eines Ausländers auf das Gebiet einer einzelnen Gemeinde ist unverhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Massnahme gering ist und keine besondere Renitenz oder strafbares Verhalten vorliegt; soziale Kontakte ausserhalb des Rayons sind zu beachten.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.