Bestimmung · 1 Entscheid

§ 10 Abs. IV VRG

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Entscheide zu § 10 Abs. IV VRG

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  1. VGer ZH VB.2025.0013025.06.2026 · AbgewiesenDas Zustellungsbegehren für baurechtliche Folgeentscheide umfasst keine Schutzanordnungen; diese werden rechtsgültig durch Publikation im Amtsblatt und schriftliche Mitteilung an die betroffenen Grundeigentümer eröffnet.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.