Disposizione · 5 decisioni

art. 74 cpv. 1 lett. b AIG

5 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
5
Accolti (in tutto o in parte)
40 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su art. 74 cpv. 1 lett. b AIG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2024.0010822.07.2024 · RespintoDie Eignung der Eingrenzung nach Art. 74 Abs. 1 lit. b AIG entfällt nicht, solange die freiwillige Ausreise objektiv möglich ist; ein Laissez-Passer kann von der irakischen Botschaft anhand von Identitätsdokumentenkopien ausgestellt werden, und die Ausreisekosten werden vom Bund übernommen.
  2. VGer ZH VB.2023.0071511.04.2024 · Parzialmente accoltoNach zweijähriger Eingrenzung bestehen vermutungsweise Zweifel an der Verhältnismässigkeit einer Verlängerung; sie ist nur zulässig, wenn ein schwerwiegendes öffentliches Interesse besteht. Bei nicht schwerer Straffälligkeit und weit zurückliegendem Untertauchen ist eine Verlängerung von neun Monaten angemessen.
  3. VGer ZH VB.2023.0050104.01.2024 · RespintoEine Ausreise gilt nicht als objektiv unmöglich, wenn die betroffene Person die Mitwirkung bei der Papierbeschaffung verweigert; bei Eingrenzung (nicht Administrativhaft) sind die Verhältnismässigkeitsanforderungen weniger streng, und neu hinzugekommene Umstände können die Schlussfolgerung über fehlende Identitätsdokumente revidieren.
  4. VGer ZH VB.2023.0027626.06.2023 · RespintoEine Eingrenzung ist verhältnismässig, wenn die betroffene Person für wesentliche Grundbedürfnisse wie Synagogenbesuche auf begründetes Gesuch hin eine Ausnahmebewilligung erwirken kann; Arztbesuche bedürfen keiner vorgängigen Ausnahmebewilligung.
  5. VGer ZH VB.2021.0058616.11.2021 · AccoltoDie Verlängerung einer insgesamt vierjährigen Eingrenzung ist unverhältnismässig, wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Massnahme besteht: Weder die Erreichbarkeit des Betroffenen noch sein Sicherheitsrisiko rechtfertigen eine so schwerwiegende Anordnung.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.