Disposizione · 7 decisioni

art. 32d LPAmb

7 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
7
Accolti (in tutto o in parte)
29 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su art. 32d LPAmb

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. BRG ZH BRGE III Nr. 0066/202204.05.2022 · AccoltoDie altlastenrechtliche Kostentragungspflicht des Verhaltensverursachers geht nur dann auf seine Erben über, wenn die Sanierungspflicht zum Zeitpunkt des Erbgangs für die Erben vorhersehbar war; der Anteil einer nicht mehr existierenden Verhaltensverursacherin ist vom Kanton Zürich zu tragen.
  2. BRG ZH BRGE IV Nr. 0139/202126.08.2021 · RespintoDie Kostentragungspflicht des Grundeigentümers für eine Altlastensanierung (PER-Kontamination, Textilreinigung) nach Art. 32d USG ist zu bestätigen, wenn die PER-Belastung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Betrieb einer Wäscherei/Textilreinigung auf dem Grundstück zurückzuführen ist und alternative Ursachen ausgeschlossen werden…
  3. BRG ZH BRGE III Nr. 0002/202008.01.2020 · RespintoDie Erben eines Altlastenverursachers können gestützt auf Art. 20 Abs. 2 AltlV zur Durchführung von Überwachungsmassnahmen (Realleistungen) verpflichtet werden, wenn ihnen die endgültige Kostentragungspflicht nach Art. 32d USG anzulasten ist; der Nachweis eines eigenen kausalen Verhaltens ist nicht erforderlich.
  4. BRG ZH BRGE IV Nr. 0107/201929.08.2019 · RinvioEine Verfügung der Baudirektion (AWEL) über die Kostentragung bei Altlastenmassnahmen ist in teilweiser Gutheissung des Rekurses aufzuheben und zur Neubeurteilung zurückzuweisen, soweit die Sachverhaltsfeststellung zur Zuordnung der Altlastenverursachung unvollständig ist; im Übrigen ist der Rekurs abzuweisen.
  5. VGer ZH VB.2018.0014415.11.2018 · RespintoDie altlastenrechtliche Realleistungspflicht zur Sanierung einer Papierschlammablagerung im Zürichsee unterliegt keiner Verjährung, solange der polizeiwidrige Zustand andauert; dem Vertrauensschutz kommt gegenüber Art. 32c USG kein Vorrang zu.
  6. VGer ZH VB.2016.0039812.07.2018 · RespintoEine als Prozessfläche im Kataster belasteter Standorte eingetragene Teilfläche erfüllt selbständig die Kriterien eines belasteten Standorts nach Art. 32c USG und Art. 2 AltlV; nach ihrer Entlassung aus dem Kataster besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der Untersuchungskosten nach Art. 32d Abs. 5 USG.
  7. VGer ZH VB.2016.0012820.12.2017 · Parzialmente accoltoIm altlastenrechtlichen Kostenverteilungsverfahren genügt für die Verursachereigenschaft das Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit; eine Beiladung aller möglicherweise Kostenpflichtigen ist sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben, und zivilrechtliche Ansprüche zwischen Verursachern bleiben trotz rechtskräftigem…

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.