Decisioni su § 88 PBG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2026.00080Eine Stimmrechtsbeschwerde ist nur bei unmittelbarer Verletzung des Stimm- und Wahlrechts zulässig; Vorbereitungshandlungen zur Nutzungsplanung können nicht mit Stimmrechtsbeschwerde angefochten werden, wenn noch keine konkrete Abstimmung geplant ist.
- VGer ZH VB.2022.00133Lehnt die Gemeindeversammlung eine Nutzungsplanrevision ab, bestätigt sie die Weitergeltung des bisherigen Plans und verneint implizit die Notwendigkeit einer Plananpassung nach Art. 21 Abs. 2 RPG. Ein von der beibehaltenen Planbestimmung Betroffener ist befugt, diesen negativen planerischen Entscheid anzufechten; das Baurekursgericht…
- BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0108-0109-2022-vom-29--juni-2022-ne-oeffentlicher-gestaltungsplanAuf Rekurse gegen einen öffentlichen Gestaltungsplan ist nicht einzutreten, wenn weder der Legislative-Festsetzungsakt noch die kantonale Genehmigung durch die Baudirektion vorliegen; eine Anfechtung vor Rechtswirksamkeit der nutzungsplanerischen Festlegung ist verfrüht.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.