Entscheide zu § 88 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2026.00080Eine Stimmrechtsbeschwerde ist nur bei unmittelbarer Verletzung des Stimm- und Wahlrechts zulässig; Vorbereitungshandlungen zur Nutzungsplanung können nicht mit Stimmrechtsbeschwerde angefochten werden, wenn noch keine konkrete Abstimmung geplant ist.
- VGer ZH VB.2022.00133Lehnt die Gemeindeversammlung eine Nutzungsplanrevision ab, bestätigt sie die Weitergeltung des bisherigen Plans und verneint implizit die Notwendigkeit einer Plananpassung nach Art. 21 Abs. 2 RPG. Ein von der beibehaltenen Planbestimmung Betroffener ist befugt, diesen negativen planerischen Entscheid anzufechten; das Baurekursgericht…
- BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0108-0109-2022-vom-29--juni-2022-ne-oeffentlicher-gestaltungsplanAuf Rekurse gegen einen öffentlichen Gestaltungsplan ist nicht einzutreten, wenn weder der Legislative-Festsetzungsakt noch die kantonale Genehmigung durch die Baudirektion vorliegen; eine Anfechtung vor Rechtswirksamkeit der nutzungsplanerischen Festlegung ist verfrüht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.