Disposizione · 7 decisioni

§ 52 cpv. 2 VRG

7 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
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Decisioni su § 52 cpv. 2 VRG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2021.0015611.11.2021 · RespintoGewässerschutzrechtliche Sanierungsverpflichtungen für Kontrollschächte und Laufhofaufbordungen auf Landwirtschaftsbetrieben sind rechtmässig, wenn sie dazu dienen, den Eintrag tierischer Abgänge in die Abwasserkanalisation zu verhindern; die tatsächliche Nutzung des Laufhofs (Mutterkuhhaltung) ist als Grundlage heranzuziehen.
  2. VGer ZH VB.2020.0070428.01.2021 · RespintoIn baurechtlichen Beschwerdeverfahren können vor dem Verwaltungsgericht als zweiter Gerichtsinstanz keine neuen Bauhinderungsgründe geltend gemacht werden; neue rechtliche Begründungen sind nur zulässig, wenn sie sich auf den im Rekursverfahren ermittelten Sachverhalt stützen.
  3. VGer ZH VB.2020.0036303.12.2020 · RespintoAuch wenn ein Objekt schutzwürdig im Sinn von §§ 205 und 207 PBG ist, sind im Lichte des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes (Art. 36 Abs. 3 BV) die Schutzinteressen gegen entgegenstehende private Interessen (Asbestbeseitigung, Modernisierung, Verdichtung) abzuwägen; die Inventarentlassung ist zulässig, wenn die Schutzmassnahme…
  4. VGer ZH VB.2019.0076325.06.2020 · RespintoEine baurechtliche Nebenbestimmung zur Erstellung unterirdischer Pflichtparkplätze und ein damit verknüpfter grundbuchlicher Beseitigungsrevers sind als öffentlich-rechtliche Dauerverpflichtungen zu verstehen, die auf Rechtsnachfolger übergehen und nicht verjähren, solange die Bedingungslage nicht eingetreten ist.
  5. VGer ZH VB.2017.0081419.12.2018 · RespintoAuch bösgläubig handelnde Bauherrschaften können sich auf den Verhältnismässigkeitsgrundsatz gegenüber einem Wiederherstellungsbefehl berufen, müssen aber in Kauf nehmen, dass ihre Nachteile weniger stark gewichtet werden; überwiegen die öffentlichen Interessen an der Wiederherstellung die privaten Nachteile nicht, ist der Befehl…
  6. VGer ZH VB.2018.0014915.11.2018 · RespintoBei einer Baulücke in der Kernzone können im Einzelfall geringere Anforderungen an die Erschliessungsbreite gestellt werden; die Regelung von Nebenpunkten wie Fassadenmaterialien darf auf ein späteres Verfahren verwiesen werden.
  7. VGer ZH VB.2018.0036430.08.2018 · RespintoIn baurechtlichen Verfahren können vor dem Verwaltungsgericht keine neuen Bauhinderungsgründe geltend gemacht werden, es sei denn, das Vorbringen sei durch die angefochtene Anordnung notwendig geworden.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.