Disposizione · 6 decisioni

§ 360 cpv. 3 PBG

6 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
6
Accolti (in tutto o in parte)
17 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 360 cpv. 3 PBG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2021.0037510.02.2022 · RespintoBei der Bestimmung der Zufahrtsart ist das voraussichtliche Verkehrsaufkommen anhand der geplanten Nutzung (Wohneinheiten gemäss VErV-Ausgangswerten) und in absehbarer Zeit zu erwartender Nutzungen massgebend; privatrechtliche bauhindernde Dienstbarkeiten sind im Baubewilligungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, es sei…
  2. VGer ZH VB.2021.0027013.01.2022 · AccoltoDurch Parzellierung dürfen keine den Bauvorschriften widersprechenden Verhältnisse geschaffen werden; wird eine Parzellierungsbewilligung ohne die erforderliche Ausnützungsbeschränkung erteilt und in Rechtskraft erwachsen, kann die daraus entstehende Ausnützungsproblematik im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren nicht mehr behoben…
  3. VGer ZH VB.2021.0009016.09.2021 · RespintoVerzichtet die Baubehörde auf die Einleitung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens für einen Zufahrtsweg, der keine Erschliessungsfunktion hat und keinem unbestimmten Personenkreis dient, ist dies rechtmässig; der Weg geniesst spätestens seit Bauvollendung Bestandesschutz. Der Ausschluss einer Partei vom Augenschein verletzt…
  4. VGer ZH VB.2021.0033516.09.2021 · RespintoBei einer innen liegenden Freihaltezone innerhalb des Baugebiets ist Art. 24 RPG nicht direkt, aber kraft kantonaler Verweisung (§ 40 Abs. 1 Satz 2 PBG) für zonenwidrige Bauten massgebend; der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbauzone hat für innenliegende Freihaltezonen nur eingeschränkte Bedeutung. Für geringfügige…
  5. VGer ZH VB.2021.0012326.08.2021 · RespintoRügen mangelnder Belichtung können eine Baubewilligung nicht zu Fall bringen, wenn der betreffende Mangel mittels Nebenbestimmung heilbar ist und damit das Gesamtprojekt nicht wesentlich betrifft. Wichtige Gründe nach § 360 Abs. 3 PBG können geringere Anforderungen an die Zufahrt rechtfertigen, sofern die Verkehrssicherheit gewahrt…
  6. VGer ZH VB.2016.0052120.04.2017 · RespintoDas öffentliche Interesse an einem sicheren und benutzerfreundlichen Gehweg zur Bushaltestelle überwiegt die entgegenstehenden privaten Interessen; ein kantonales Strassenprojekt und ein hängiges Quartierplanverfahren müssen nicht koordiniert werden, wenn kein relevanter Zusammenhang besteht.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.