Décisions relatives à § 360 al. 3 PBG
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- VGer ZH VB.2021.00375Bei der Bestimmung der Zufahrtsart ist das voraussichtliche Verkehrsaufkommen anhand der geplanten Nutzung (Wohneinheiten gemäss VErV-Ausgangswerten) und in absehbarer Zeit zu erwartender Nutzungen massgebend; privatrechtliche bauhindernde Dienstbarkeiten sind im Baubewilligungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, es sei…
- VGer ZH VB.2021.00270Durch Parzellierung dürfen keine den Bauvorschriften widersprechenden Verhältnisse geschaffen werden; wird eine Parzellierungsbewilligung ohne die erforderliche Ausnützungsbeschränkung erteilt und in Rechtskraft erwachsen, kann die daraus entstehende Ausnützungsproblematik im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren nicht mehr behoben…
- VGer ZH VB.2021.00090Verzichtet die Baubehörde auf die Einleitung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens für einen Zufahrtsweg, der keine Erschliessungsfunktion hat und keinem unbestimmten Personenkreis dient, ist dies rechtmässig; der Weg geniesst spätestens seit Bauvollendung Bestandesschutz. Der Ausschluss einer Partei vom Augenschein verletzt…
- VGer ZH VB.2021.00335Bei einer innen liegenden Freihaltezone innerhalb des Baugebiets ist Art. 24 RPG nicht direkt, aber kraft kantonaler Verweisung (§ 40 Abs. 1 Satz 2 PBG) für zonenwidrige Bauten massgebend; der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbauzone hat für innenliegende Freihaltezonen nur eingeschränkte Bedeutung. Für geringfügige…
- VGer ZH VB.2021.00123Rügen mangelnder Belichtung können eine Baubewilligung nicht zu Fall bringen, wenn der betreffende Mangel mittels Nebenbestimmung heilbar ist und damit das Gesamtprojekt nicht wesentlich betrifft. Wichtige Gründe nach § 360 Abs. 3 PBG können geringere Anforderungen an die Zufahrt rechtfertigen, sofern die Verkehrssicherheit gewahrt…
- VGer ZH VB.2016.00521Das öffentliche Interesse an einem sicheren und benutzerfreundlichen Gehweg zur Bushaltestelle überwiegt die entgegenstehenden privaten Interessen; ein kantonales Strassenprojekt und ein hängiges Quartierplanverfahren müssen nicht koordiniert werden, wenn kein relevanter Zusammenhang besteht.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.