Decisioni su § 269 PBG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- VGer ZH VB.2023.00106Die Aussenwand einer Tiefgarage darf nach § 269 PBG auf der Grundstücksgrenze errichtet werden; kommen keine Gebäudeteile auf dem Nachbargrundstück zu liegen, ist der Grenzabstand eingehalten. Das zürcherische Baubewilligungsverfahren ist kein Einspracheverfahren.
- VGer ZH VB.2022.00284Eine Garagenanbaute, die den gewachsenen Boden nicht um mehr als einen halben Meter überschreitet und keine Öffnungen gegen Nachbargrundstücke aufweist, unterliegt keinen Abstandsvorschriften nach § 269 PBG. Pergolen sind grundsätzlich an das Drittel für Dachaufbauten anzurechnen, ausgenommen filigrane Konstruktionen, die den…
- VGer ZH VB.2020.00824Bei der Beurteilung von Anbauten vs. seitlichen Erweiterungsbauten nach § 269 PBG (unterirdische Gebäude) sind architektonische, baulich-konstruktive und funktionale Selbständigkeit kumulativ erforderlich; liegt keine Neubaute, sondern eine seitliche Erweiterung vor, ist auf den Terrainverlauf zum Zeitpunkt der Stammbaubewilligung…
- BRG ZH BRGE II Nr. 0173/2020Schwimmbecken (Schwimmbäder) sind keine Gebäude im Sinne von §§ 269 f. PBG und unterliegen daher keiner gesetzlichen Grenzabstandspflicht; das Fehlen einer solchen Abstandspflicht ist ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers und keine ausfüllungsbedürftige Gesetzeslücke.
- VGer ZH VB.2020.00035Unterirdische Gebäudeteile und solche, die den gewachsenen Boden um nicht mehr als einen halben Meter überragen und keine Öffnungen gegen Nachbargrundstücke aufweisen, unterliegen keinen Abstandsvorschriften; massgebend für die Bestimmung des gewachsenen Bodens ist der Zustand bei Einreichung des Baugesuchs, ein Rückgriff auf frühere…
- VGer ZH VB.2019.00289Ein Erker, der mit der für die Drittelsregel massgebenden Fassade bündig verläuft und mit ihr eine architektonische Einheit bildet, ist zur massgebenden Fassadenlänge nach § 292 PBG hinzuzurechnen.
- VGer ZH VB.2018.00314Gefährdet ein Bauprojekt ein inventarisiertes Objekt, muss vorab ein Schutzentscheid getroffen werden; eine Auflage in der Baubewilligung, welche die Beeinträchtigung des inventarisierten Objekts untersagt, schafft die Voraussetzungen für die vorläufige Bewilligungserteilung.
- VGer ZH VB.2017.00830Nebenbestimmungen, die eine Flächenreduktion des Attikageschosses verlangen, sind bei einer bereits vorliegenden neuen Flächenberechnung nicht zu unbestimmt; ein Attikageschoss mit den entsprechenden Massen stellt ein Dachgeschoss im Sinn von § 275 Abs. 2 PBG dar und verletzt die Bestimmungen über die Ausnützung und den Grenzabstand…
- BRG ZH BRK: BRGE-III-0054-0057-2017-444Die Analogie zu § 269 PBG (Bauten ohne Grenzabstand), wonach Gebäude den Boden um bis zu 0,5 m überragen dürfen, ist auf den Waldabstandsbereich (§ 262 PBG) nicht übertragbar; im Waldabstand muss eine Tiefgaragendecke vollständig unter dem gewachsenen Boden liegen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.