Disposition · 9 décisions

§ 269 PBG

9 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
9
Admis (totalement/partiellement)
22 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 269 PBG

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  1. VGer ZH VB.2023.0010631.08.2023 · RejetéDie Aussenwand einer Tiefgarage darf nach § 269 PBG auf der Grundstücksgrenze errichtet werden; kommen keine Gebäudeteile auf dem Nachbargrundstück zu liegen, ist der Grenzabstand eingehalten. Das zürcherische Baubewilligungsverfahren ist kein Einspracheverfahren.
  2. VGer ZH VB.2022.0028410.11.2022 · RejetéEine Garagenanbaute, die den gewachsenen Boden nicht um mehr als einen halben Meter überschreitet und keine Öffnungen gegen Nachbargrundstücke aufweist, unterliegt keinen Abstandsvorschriften nach § 269 PBG. Pergolen sind grundsätzlich an das Drittel für Dachaufbauten anzurechnen, ausgenommen filigrane Konstruktionen, die den…
  3. VGer ZH VB.2020.0082408.04.2021 · AdmisBei der Beurteilung von Anbauten vs. seitlichen Erweiterungsbauten nach § 269 PBG (unterirdische Gebäude) sind architektonische, baulich-konstruktive und funktionale Selbständigkeit kumulativ erforderlich; liegt keine Neubaute, sondern eine seitliche Erweiterung vor, ist auf den Terrainverlauf zum Zeitpunkt der Stammbaubewilligung…
  4. BRG ZH BRGE II Nr. 0173/202020.10.2020 · RejetéSchwimmbecken (Schwimmbäder) sind keine Gebäude im Sinne von §§ 269 f. PBG und unterliegen daher keiner gesetzlichen Grenzabstandspflicht; das Fehlen einer solchen Abstandspflicht ist ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers und keine ausfüllungsbedürftige Gesetzeslücke.
  5. VGer ZH VB.2020.0003503.06.2020 · RejetéUnterirdische Gebäudeteile und solche, die den gewachsenen Boden um nicht mehr als einen halben Meter überragen und keine Öffnungen gegen Nachbargrundstücke aufweisen, unterliegen keinen Abstandsvorschriften; massgebend für die Bestimmung des gewachsenen Bodens ist der Zustand bei Einreichung des Baugesuchs, ein Rückgriff auf frühere…
  6. VGer ZH VB.2019.0028906.02.2020 · RejetéEin Erker, der mit der für die Drittelsregel massgebenden Fassade bündig verläuft und mit ihr eine architektonische Einheit bildet, ist zur massgebenden Fassadenlänge nach § 292 PBG hinzuzurechnen.
  7. VGer ZH VB.2018.0031417.01.2019 · RejetéGefährdet ein Bauprojekt ein inventarisiertes Objekt, muss vorab ein Schutzentscheid getroffen werden; eine Auflage in der Baubewilligung, welche die Beeinträchtigung des inventarisierten Objekts untersagt, schafft die Voraussetzungen für die vorläufige Bewilligungserteilung.
  8. VGer ZH VB.2017.0083019.07.2018 · RejetéNebenbestimmungen, die eine Flächenreduktion des Attikageschosses verlangen, sind bei einer bereits vorliegenden neuen Flächenberechnung nicht zu unbestimmt; ein Attikageschoss mit den entsprechenden Massen stellt ein Dachgeschoss im Sinn von § 275 Abs. 2 PBG dar und verletzt die Bestimmungen über die Ausnützung und den Grenzabstand…
  9. BRG ZH BRK: BRGE-III-0054-0057-2017-44412.04.2017 · AdmisDie Analogie zu § 269 PBG (Bauten ohne Grenzabstand), wonach Gebäude den Boden um bis zu 0,5 m überragen dürfen, ist auf den Waldabstandsbereich (§ 262 PBG) nicht übertragbar; im Waldabstand muss eine Tiefgaragendecke vollständig unter dem gewachsenen Boden liegen.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.