Decisioni su § 255 cpv. II PBG
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- VGer ZH VB.2025.00068Innerhalb einer Arealüberbauung können nicht konsumierte privilegierte Ausnützungsflächen aus Dach- und Untergeschossen auf andere Dach- bzw. Untergeschosse übertragen werden; das Gesetz kennt keine quantitative Begrenzung für solche Ausnützungsübertragungen innerhalb derselben Bauzone.
- VGer ZH VB.2019.00366Eine Nutzungsverlagerung (Nutzungstransfer) findet ihre quantitative Begrenzung, wenn die zugeteilten Nutzungen in einem Masse überschritten werden, das dem Zonenzweck widerspricht; die Projektierung von Alterswohnungen ändert an der fehlenden Zonenkonformität nichts.
- VGer ZH VB.2016.00532Die Aufstockung eines nachträglich baurechtswidrigen Mehrfamilienhauses um ein Attikageschoss führt zu keiner zusätzlichen Gebäudeerhöhung; bei der Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG ist zu prüfen, welche Aussichtsbeeinträchtigungen ein Neubau auf demselben Grundstück ermöglichen würde.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.