Décisions relatives à § 255 al. II PBG
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- VGer ZH VB.2025.00068Innerhalb einer Arealüberbauung können nicht konsumierte privilegierte Ausnützungsflächen aus Dach- und Untergeschossen auf andere Dach- bzw. Untergeschosse übertragen werden; das Gesetz kennt keine quantitative Begrenzung für solche Ausnützungsübertragungen innerhalb derselben Bauzone.
- VGer ZH VB.2019.00366Eine Nutzungsverlagerung (Nutzungstransfer) findet ihre quantitative Begrenzung, wenn die zugeteilten Nutzungen in einem Masse überschritten werden, das dem Zonenzweck widerspricht; die Projektierung von Alterswohnungen ändert an der fehlenden Zonenkonformität nichts.
- VGer ZH VB.2016.00532Die Aufstockung eines nachträglich baurechtswidrigen Mehrfamilienhauses um ein Attikageschoss führt zu keiner zusätzlichen Gebäudeerhöhung; bei der Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG ist zu prüfen, welche Aussichtsbeeinträchtigungen ein Neubau auf demselben Grundstück ermöglichen würde.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.