Disposizione · 6 decisioni

§ 239 cpv. 1 PBG

6 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
6
Accolti (in tutto o in parte)
17 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 239 cpv. 1 PBG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2024.0054507.05.2026 · RespintoOrdnet die Gemeinde nach einem eigenmächtigen baulichen Eingriff (Durchtrennung einer Mittelpfette) gestützt auf ein Sachverständigengutachten die Wiederherstellung des statisch sicheren Zustands an, begründet das rechtliche Gehör keinen Anspruch auf vorgängige Äusserung zur Person des Sachverständigen.
  2. VGer ZH VB.2023.0005301.11.2023 · Altro esitoDen hydrogeologischen Verhältnissen kann mit einem Liegenschaftsentwässerungskonzept begegnet werden; mangels Anfechtung der vorinstanzlichen Rückweisung betreffend Hang- und Schichtenwasser ist auf die Beschwerde insoweit nicht einzutreten. Die Rügen zum Meteorwasser erweisen sich als unbegründet.
  3. VGer ZH VB.2021.0079008.04.2022 · RespintoMit dem Anbringen eines Stahlbands, laufenden Messungen und dem Vorbehalt weiterer Massnahmen in einer Revisionsbewilligung wird § 239 Abs. 1 PBG (Umgebungsgestaltung) genügend nachgekommen. Von einer Auflage zur weiteren Hangsicherung darf abgesehen werden; bei späteren Mängeln kann die Baubehörde jederzeit von Amtes wegen gestützt auf…
  4. VGer ZH VB.2021.0022416.09.2021 · AccoltoFür die Absturzsicherung einer mit Solaranlagen ausgestatteten Dachfläche ist die Begehbarkeit der Dachfläche nach SIA-Norm 358 massgebend, nicht die konkrete Nutzungsweise (z.B. für Unterhaltsarbeiten an der Solaranlage); eine begehbare Dachfläche ist zwingend mit geeigneten Schutzelementen gegen Absturzgefahr zu sichern.
  5. VGer ZH VB.2019.0079401.04.2020 · RespintoEine vom Baurekursgericht ausdrücklich angeordnete Bauabnahme nach nachträglicher Baubewilligung für ein umgenutztes Ökonomiegebäude in der Landwirtschaftszone ist nicht unnötig; die dafür erhobene Gebühr ist rechtmässig, auch wenn die Beschwerdeführerin die Geltung neuer Brandschutzvorschriften geltend macht, ohne darzulegen, weshalb…
  6. VGer ZH VB.2018.0039507.02.2019 · RespintoEin irrtümlich fehlerhaft adressiertes, aber rechtzeitig der Post übergebenes Zustellbegehren ist nicht als verspätet zu behandeln; eine ungewöhnliche Balkongestaltung begründet keinen Verstoss gegen § 238 Abs. 1 PBG.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.