Disposition · 6 décisions

§ 239 al. 1 PBG

6 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
6
Admis (totalement/partiellement)
17 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 239 al. 1 PBG

Les plus récentes d'abord. Chaque entrée mène à la page de détail avec résumé, citation et texte intégral officiel.

  1. VGer ZH VB.2024.0054507.05.2026 · RejetéOrdnet die Gemeinde nach einem eigenmächtigen baulichen Eingriff (Durchtrennung einer Mittelpfette) gestützt auf ein Sachverständigengutachten die Wiederherstellung des statisch sicheren Zustands an, begründet das rechtliche Gehör keinen Anspruch auf vorgängige Äusserung zur Person des Sachverständigen.
  2. VGer ZH VB.2023.0005301.11.2023 · Autre issueDen hydrogeologischen Verhältnissen kann mit einem Liegenschaftsentwässerungskonzept begegnet werden; mangels Anfechtung der vorinstanzlichen Rückweisung betreffend Hang- und Schichtenwasser ist auf die Beschwerde insoweit nicht einzutreten. Die Rügen zum Meteorwasser erweisen sich als unbegründet.
  3. VGer ZH VB.2021.0079008.04.2022 · RejetéMit dem Anbringen eines Stahlbands, laufenden Messungen und dem Vorbehalt weiterer Massnahmen in einer Revisionsbewilligung wird § 239 Abs. 1 PBG (Umgebungsgestaltung) genügend nachgekommen. Von einer Auflage zur weiteren Hangsicherung darf abgesehen werden; bei späteren Mängeln kann die Baubehörde jederzeit von Amtes wegen gestützt auf…
  4. VGer ZH VB.2021.0022416.09.2021 · AdmisFür die Absturzsicherung einer mit Solaranlagen ausgestatteten Dachfläche ist die Begehbarkeit der Dachfläche nach SIA-Norm 358 massgebend, nicht die konkrete Nutzungsweise (z.B. für Unterhaltsarbeiten an der Solaranlage); eine begehbare Dachfläche ist zwingend mit geeigneten Schutzelementen gegen Absturzgefahr zu sichern.
  5. VGer ZH VB.2019.0079401.04.2020 · RejetéEine vom Baurekursgericht ausdrücklich angeordnete Bauabnahme nach nachträglicher Baubewilligung für ein umgenutztes Ökonomiegebäude in der Landwirtschaftszone ist nicht unnötig; die dafür erhobene Gebühr ist rechtmässig, auch wenn die Beschwerdeführerin die Geltung neuer Brandschutzvorschriften geltend macht, ohne darzulegen, weshalb…
  6. VGer ZH VB.2018.0039507.02.2019 · RejetéEin irrtümlich fehlerhaft adressiertes, aber rechtzeitig der Post übergebenes Zustellbegehren ist nicht als verspätet zu behandeln; eine ungewöhnliche Balkongestaltung begründet keinen Verstoss gegen § 238 Abs. 1 PBG.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.