Disposizione · 8 decisioni

§ 237 cpv. 1 PBG

8 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
8
Accolti (in tutto o in parte)
13 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su § 237 cpv. 1 PBG

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2023.0046819.06.2025 · RespintoBei einer Arealüberbauung ist die Einreichung von Detailnachweisen zur Ausstattung (§ 71 PBG) im Baubewilligungsverfahren noch nicht abschliessend erforderlich, wenn die Einhaltung der qualifizierten Anforderungen unbestritten möglich ist; die Gebäudehöhe nach der Käseglockenpraxis ist einzuhalten.
  2. VGer ZH VB.2023.0053411.04.2024 · RespintoFehlen bei einem 5 m breiten Zufahrtsweg die in der Norm vorgesehenen Bankette, kann dennoch eine verkehrssichere Erschliessung bejaht werden, wenn die Fahrbahnbreite die fehlenden Bankette überkompensiert und den Fussgängerschutz gewährleistet.
  3. VGer ZH VB.2023.0020827.03.2024 · RinvioLiegt ein Baugrundstück im Perimeter eines kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekts, ist die Einordnung nach dem strengeren § 238 Abs. 2 PBG (gute Gestaltung) zu beurteilen, nicht bloss nach Abs. 1 (befriedigende Gestaltung); eine unterlassene Prüfung dieses Massstabs durch die Vorinstanz kann vom Verwaltungsgericht nicht ersetzt…
  4. BRG ZH BRGE II Nr. 0111/202323.05.2023 · AccoltoDie aufsichtsrechtliche Aufhebung eines rechtskräftigen kommunalen Bauentscheids (Verzicht auf Baumbeseitigung) durch die Baudirektion ist nur zulässig, wenn eine klare Rechtsverletzung bzw. Ermessensmissbrauch vorliegt; fehlt eine solche, darf die Aufsichtsbehörde nicht einschreiten, auch wenn die Bäume die Sichtbereiche der VErV…
  5. VGer ZH VB.2021.0070922.09.2022 · RespintoEine Baubewilligung für eine Zufahrtsanpassung ist zu verweigern, wenn die projektierte Zufahrt mit einer Fahrgassenbreite von 2,7 m die Mindestbreite von 3,00 bis 4,00 m nach der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) unterschreitet und Begegnungsfälle nur mit gefährlichen Rückwärtsfahrmanövern gelöst werden könnten.
  6. VGer ZH VB.2020.0011301.10.2020 · RespintoDie baurechtliche Einordnung von Balkonen richtet sich nach § 237 Abs. 1 PBG und den Anforderungen gemäss ABV; Auflagen zur Ausgestaltung der Balkone sind zulässig, wenn sie zur Wahrung der Einordnung und des Orts- und Landschaftsbildes erforderlich sind.
  7. VGer ZH VB.2017.0023205.10.2017 · RespintoDie genügende Zugänglichkeit eines Baugrundstücks setzt voraus, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Zufahrt und Notzufahrt klar aus dem Baugesuch hervorgehen; unklare Erschliessungsverhältnisse schliessen eine Baubewilligung aus.
  8. VGer ZH VB.2016.0024024.11.2016 · RespintoIm Strassenprojektierungsverfahren nach dem StrG besteht kein Novenverbot für das Rekursverfahren; das Strassenfestsetzungsverfahren muss nicht mit dem Baubewilligungsverfahren für das durch die Strasse erschlossene Gebäude koordiniert werden, sofern das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG gewahrt ist.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.