Disposition · 8 décisions

§ 237 al. 1 PBG

8 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
8
Admis (totalement/partiellement)
13 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 237 al. 1 PBG

Les plus récentes d'abord. Chaque entrée mène à la page de détail avec résumé, citation et texte intégral officiel.

  1. VGer ZH VB.2023.0046819.06.2025 · RejetéBei einer Arealüberbauung ist die Einreichung von Detailnachweisen zur Ausstattung (§ 71 PBG) im Baubewilligungsverfahren noch nicht abschliessend erforderlich, wenn die Einhaltung der qualifizierten Anforderungen unbestritten möglich ist; die Gebäudehöhe nach der Käseglockenpraxis ist einzuhalten.
  2. VGer ZH VB.2023.0053411.04.2024 · RejetéFehlen bei einem 5 m breiten Zufahrtsweg die in der Norm vorgesehenen Bankette, kann dennoch eine verkehrssichere Erschliessung bejaht werden, wenn die Fahrbahnbreite die fehlenden Bankette überkompensiert und den Fussgängerschutz gewährleistet.
  3. VGer ZH VB.2023.0020827.03.2024 · RenvoiLiegt ein Baugrundstück im Perimeter eines kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekts, ist die Einordnung nach dem strengeren § 238 Abs. 2 PBG (gute Gestaltung) zu beurteilen, nicht bloss nach Abs. 1 (befriedigende Gestaltung); eine unterlassene Prüfung dieses Massstabs durch die Vorinstanz kann vom Verwaltungsgericht nicht ersetzt…
  4. BRG ZH BRGE II Nr. 0111/202323.05.2023 · AdmisDie aufsichtsrechtliche Aufhebung eines rechtskräftigen kommunalen Bauentscheids (Verzicht auf Baumbeseitigung) durch die Baudirektion ist nur zulässig, wenn eine klare Rechtsverletzung bzw. Ermessensmissbrauch vorliegt; fehlt eine solche, darf die Aufsichtsbehörde nicht einschreiten, auch wenn die Bäume die Sichtbereiche der VErV…
  5. VGer ZH VB.2021.0070922.09.2022 · RejetéEine Baubewilligung für eine Zufahrtsanpassung ist zu verweigern, wenn die projektierte Zufahrt mit einer Fahrgassenbreite von 2,7 m die Mindestbreite von 3,00 bis 4,00 m nach der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) unterschreitet und Begegnungsfälle nur mit gefährlichen Rückwärtsfahrmanövern gelöst werden könnten.
  6. VGer ZH VB.2020.0011301.10.2020 · RejetéDie baurechtliche Einordnung von Balkonen richtet sich nach § 237 Abs. 1 PBG und den Anforderungen gemäss ABV; Auflagen zur Ausgestaltung der Balkone sind zulässig, wenn sie zur Wahrung der Einordnung und des Orts- und Landschaftsbildes erforderlich sind.
  7. VGer ZH VB.2017.0023205.10.2017 · RejetéDie genügende Zugänglichkeit eines Baugrundstücks setzt voraus, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Zufahrt und Notzufahrt klar aus dem Baugesuch hervorgehen; unklare Erschliessungsverhältnisse schliessen eine Baubewilligung aus.
  8. VGer ZH VB.2016.0024024.11.2016 · RejetéIm Strassenprojektierungsverfahren nach dem StrG besteht kein Novenverbot für das Rekursverfahren; das Strassenfestsetzungsverfahren muss nicht mit dem Baubewilligungsverfahren für das durch die Strasse erschlossene Gebäude koordiniert werden, sofern das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG gewahrt ist.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.