Decisioni su § 16 PBG
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0160/2025Die teilweise Nichtgenehmigung einer kommunalen Nutzungsplanungsrevision durch die Baudirektion ist rechtmässig, wenn die beanstandeten Bestimmungen der BZO (u.a. Rundungsregel für Ausnützung) mit übergeordnetem Recht unvereinbar sind.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0237/2024Geänderte klima- und energiepolitische Zielsetzungen sowie Anpassungen bei Veloabstellplätzen können Sonderbauvorschriften grundsätzlich revisionsbedürftig machen (Art. 21 Abs. 2 RPG), begründen jedoch kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Plananpassung, wenn der Planperimeter bereits weitgehend überbaut ist.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0071/2021Festsetzung eines Gestaltungsplans durch Gemeinderatsbeschluss: Rekurs gutgeheissen. Die formellen Anforderungen an das Planverfahren wurden nicht eingehalten.
- VGer ZH VB.2018.00629Eine Kernzone setzt voraus, dass genügend schutzwürdige Objekte vorhanden sind, die den Zweck der Zone erfüllen können; eine Profilerhaltungslinie kann nicht zur Erhaltung historischer Bausubstanz dienen, weil sie einen Abbruch nicht verhindert.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0083/2018Einleitung eines Quartierplanverfahrens: Gemeinderatsbeschluss über Einleitung Quartierplan Kellerrain-Bergacher Obfelden und Genehmigungsverfügung rechtmässig. Rekurs abgewiesen.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0065/2017Festsetzung Quartierplan: Der Gemeinderatsbeschluss zur Festsetzung des Quartierplans ist rechtmässig. Rekurs abgewiesen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.