Entscheide zu § 16 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0160/2025Die teilweise Nichtgenehmigung einer kommunalen Nutzungsplanungsrevision durch die Baudirektion ist rechtmässig, wenn die beanstandeten Bestimmungen der BZO (u.a. Rundungsregel für Ausnützung) mit übergeordnetem Recht unvereinbar sind.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0237/2024Geänderte klima- und energiepolitische Zielsetzungen sowie Anpassungen bei Veloabstellplätzen können Sonderbauvorschriften grundsätzlich revisionsbedürftig machen (Art. 21 Abs. 2 RPG), begründen jedoch kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Plananpassung, wenn der Planperimeter bereits weitgehend überbaut ist.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0071/2021Festsetzung eines Gestaltungsplans durch Gemeinderatsbeschluss: Rekurs gutgeheissen. Die formellen Anforderungen an das Planverfahren wurden nicht eingehalten.
- VGer ZH VB.2018.00629Eine Kernzone setzt voraus, dass genügend schutzwürdige Objekte vorhanden sind, die den Zweck der Zone erfüllen können; eine Profilerhaltungslinie kann nicht zur Erhaltung historischer Bausubstanz dienen, weil sie einen Abbruch nicht verhindert.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0083/2018Einleitung eines Quartierplanverfahrens: Gemeinderatsbeschluss über Einleitung Quartierplan Kellerrain-Bergacher Obfelden und Genehmigungsverfügung rechtmässig. Rekurs abgewiesen.
- BRG ZH BRGE II Nr. 0065/2017Festsetzung Quartierplan: Der Gemeinderatsbeschluss zur Festsetzung des Quartierplans ist rechtmässig. Rekurs abgewiesen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.