Décisions relatives à § 8 VRG
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- BRG ZH BRGE I Nr. 0003/2025Eine Person, die nach Ablauf der Auflagefrist ein Fristwiederherstellungsgesuch nach § 315 Abs. 1 PBG stellt, hat Anspruch auf Zustellung von Folgeentscheiden nach § 316 Abs. 2 PBG, da allein das Baurekursgericht über die Fristwiederherstellung entscheidet und die Verwaltungsbehörde diesen Entscheid nicht vorwegnehmen darf.
- VGer ZH VB.2021.00397Eine im vorinstanzlichen Verfahren erfolgte Gehörsverletzung (Nichtgewährung des Replikrechts zu einer nachgereichten Stellungnahme) kann im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht geheilt werden, wenn die betroffene Partei Gelegenheit hatte, sich vor dem Verwaltungsgericht vollumfänglich zu äussern.
- VGer ZH VB.2019.00083Wenn die zuständige Behörde die Eigentümerin zur Einreichung eines Baugesuchs auffordert, verletzt sie die Begründungspflicht nicht, sofern der Sinn der Verfügung objektiv klar ermittelbar und der Eigentümerin aufgrund des vorangegangenen Schriftenwechsels bewusst war.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.