Decisioni su § 8 VRG
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- BRG ZH BRGE I Nr. 0003/2025Eine Person, die nach Ablauf der Auflagefrist ein Fristwiederherstellungsgesuch nach § 315 Abs. 1 PBG stellt, hat Anspruch auf Zustellung von Folgeentscheiden nach § 316 Abs. 2 PBG, da allein das Baurekursgericht über die Fristwiederherstellung entscheidet und die Verwaltungsbehörde diesen Entscheid nicht vorwegnehmen darf.
- VGer ZH VB.2021.00397Eine im vorinstanzlichen Verfahren erfolgte Gehörsverletzung (Nichtgewährung des Replikrechts zu einer nachgereichten Stellungnahme) kann im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht geheilt werden, wenn die betroffene Partei Gelegenheit hatte, sich vor dem Verwaltungsgericht vollumfänglich zu äussern.
- VGer ZH VB.2019.00083Wenn die zuständige Behörde die Eigentümerin zur Einreichung eines Baugesuchs auffordert, verletzt sie die Begründungspflicht nicht, sofern der Sinn der Verfügung objektiv klar ermittelbar und der Eigentümerin aufgrund des vorangegangenen Schriftenwechsels bewusst war.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.