Disposition · 4 décisions

§ 22 al. 1 VRG

4 décisions du corpus invoquent cette disposition.

Décisions
4
Admis (totalement/partiellement)
25 %
Moyenne du corpus
27 %

Décisions relatives à § 22 al. 1 VRG

Les plus récentes d'abord. Chaque entrée mène à la page de détail avec résumé, citation et texte intégral officiel.

  1. VGer ZH VB.2024.0040018.12.2025 · IrrecevableGibt eine rechtskundige Person ihrer Zustelladresse vorbehaltlos bekannt, ist ihr das Wissen um die Verbindlichkeit der Erstzustellung für den Fristenlauf anzurechnen; die Zustellfiktion gilt auch, wenn die erste Sendung wegen Nichtantreffens zurückgesandt wird.
  2. BRG ZH BRGE III Nr. 0205/202207.12.2022 · IrrecevableWird eine Verfügung trotz bekanntem Vertretungsverhältnis nur der Partei selbst und nicht ihrem Vertreter eröffnet, beginnt die Rechtsmittelfrist gemäss Treu und Glauben spätestens dreissig Tage nach Zustellung an die Partei zu laufen; beruft sich die Partei erst nach mehreren Monaten auf den Eröffnungsmangel, ohne dass sie sich innert…
  3. VGer ZH VB.2020.0031809.07.2020 · RejetéBaurechtliche Rekursfristen beginnen am Tag nach der Zustellung zu laufen; der Fristenstillstand während der Gerichtsferien gilt auch für Rekurse beim Baurekursgericht, wenn die massgebenden kantonalen Verfahrensvorschriften dies vorsehen.
  4. VGer ZH VB.2018.0040004.10.2018 · AdmisEine irrtümlich falsch adressierte, aber rechtzeitig der Post übergebene Rechtsmitteleingabe darf nicht als verspätet behandelt werden; es wäre überspitzt formalistisch, eine vergessene Adresszeile zum Nachteil der Beschwerdeführerin zu werten.

Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.